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Betreff: Die Beute dem Sieger?

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Spielleiter

[ | 14-07-13 | 15:26 | #1 ]

Liebe Community,

anlässlich der Schätze in BB stellt sich mir die Frage, wie in Aventurien Beute rechtlich beurteilt wird.
Es sind vermutlich der Stand des alten und neuen Eigentümers, der ursprüngliche Ort des Besitzes und die Umstände der Erbeutung relevant.

Bei Abu Terfas gehe ich davon aus, dass ihn keine Gilde und in Al''Churam auch kein Gesetz schützt. Damit könnten die siegreichen Helden sich theoretisch alles nehmen, neidische Nachbarn würden evtl. auf die Idee kommen, auf ihre theoretischen Besitzansprüche zu verweisen. Am ehesten fällt mir dazu das Kalifat ein, das aber wenig handhabe gegen Mittelreicher haben dürfte, sobald sie in den Tulamidenlanden, Aranien oder direkt im Mittelreich sind.
Ferkinas könnten als Räuber auftreten, mir geht es aber um die rechtliche Seite.

Bei uns soll - nach einer ersten Selbstbedienung - der Großteil des Goldes den 12 Kirchen zu gleichen Teilen vermacht werden. Die Information zu dem Schatz wurde also offiziell, jetzt bin ich unsicher was die offizielle Reaktion angeht. Wenn es keine klare Rechtsgrundlage gibt, dürften die wohl durchgehend froh sein, überhaupt etwas davon zu sehen, und sich entsprechend dankbar zeigen. Vielleicht gibt es aber auch rechtliche Einwände, werden Habgier, Absprachen oder Steuern zum Problem?

Ähnliche Fragen könnten später aufkommen, wenn es um Kriegsbeute in (ehemals?) zwölfgöttlichen Landen und auf dem (ehemaligen?) Gebiet des neuen Reiches geht.
Meine Gruppe besteht aus 5 Mittelreichern: Puniner Magier, Boron-Geweihter Golgarit, Schwertgeselle bzw. -Meister, Gardist ohne Anstellung und Druide.

Danke für jeden Hinweis!

Phaldas

[ 14-07-13 | 18:39 | #2 ]

Interessante Frage. Auf der politischen Karte Aventuriens ist das Khoramg. nicht eingefärbt; es erhebt also keines der großen Reiche Anspruch darauf.
Ich bezweifle, dass es ausreichend publiziertes Material gibt, um den Rechtsstatus klar zu benennen.
Leider weiß ich nicht, ob Abu Terfas offiziell einer Gilde angehörte. Wenn ja, könnte diese Gilde Anspruch auf seine Besitztümer erheben. Nehmen wir an, es handelt sich um die linke Hand, wäre dass Savertin. Auch ein entfernter Verwandter wäre natürlich denkbar.
Daraus könnte man eine kleine Geschichte spinnen: Savertin erhebt zuerst Anspruch auf das Gebiet und die Hesindekirche nimmt die Besitztümer an sich, solange die Rechtsfrage nicht geklärt ist. Da deine Helden eher nach Marke "Rechtschaffen" klingen, werden sie zunächst nicht mehr tun, als zu protestieren.
Während Schatten im Zwiellicht lernen die Helden Savertin näher kennen, der aber erst in Rohals Versprechen bei einer öffentlichen Sitzung / Verhandlung auf seine Ansprüche verzichten wird.
Rechtlich wird er vielleicht den Codex Albrycus zitieren. Es ist z.B. ein Paragraph denkbar indem die Besitztümer eines Lehrers an seinen Schüler übergehen, wenn er verstirbt ohne Verwandte zu hinterlassen. In einer gewagten Rechtsauslegung tritt die Gilde an die Stelle des Schülers, wenn dieser entweder selbst verstorben ist oder kein vollwertiges Mitglieder der Gilde ist.
Natürlich nur vorrausgesetzt deine Helden hätten Spass an einen Rechtsstreit. Vor einem Schwurgericht könnten sie immerhin recht interessante Leumundszeugen berufen wie de Vanya, den Schwertkönig oder anderen.

Phaldas

[ 15-07-13 | 12:32 | #3 ]

Ergänzung:
Die Helden könnten natürlich eine eigene Argumentationslinie entwerfen; in etwa so:
1. Abu Terfas hat offenbar einen Pakt mit einem Fürsten der Niederhöllen geschlossen. Demzufolge fällt er nicht mehr unter Gildengesetzgebung oder weltliche Gesetzgebung, sondern müsste vor einem Kirchengericht verurteilt werden.
2. Die Helden erwirken, dass A.T. nachträglich mit einem Kirchenbann belegt wird.
3. Durch seinen Status als Frevler verwirkt A.T. alle Rechte auf Besitz.
4. Dem Sieger gehört die Beute :) (minus einer Spende an die Kirchen)

Radul

[ | 25-08-13 | 11:29 | #4 ]

Die Beute gehört dem Sieger, gutes , rondrianisches Recht!
Es ist seine materielle Belohnung dafür, das "Böse" den Feind etc bekämpft und bezwungen zu haben.

Eine rechtliche Handhabe besteht in keinem Fall, nur ob das Ferkinas interessiert...

Ansonsten haben weder "Staat", Gilden noch Kirchen Anspruchihr Zehnter möglicherweise ausgenommen, aber das könnte mit Bezwingung von Abu Terfas als Dienst an den Göttern mehr als abgegolten sein)

Abgesehen davon das Abu Terfas durch seine Taten etc Rechtlos, Verbannt und vogelfrei sein müsste und damit sowieso kein Eigentumsrecht hat und was er Besitzt demjenigen als Lohn für die Mühe und Dienst am Gemeinwohl zusteht.

Spielleiter

[ | 28-08-13 | 00:17 | #5 ]

Danke für die Rückmeldungen, diesmal habe ich meinen Spielern keine Probleme gemacht.

Die Kirchen haben großteils hochrangige Gesandte geschickt und hören sich die Warnungen der Gruppe ernsthaft an. Ich konnte einige Infos geben, auch zeigen dass die Worte des 2. Gezeichneten schon erste Früchte getragen haben (Kornspeicher Peraine). Nach der Übergabe des Schatzes interessieren sich die Helden jetzt gar nicht mehr für die nähere Verteilung und auch die eigene Gier viel letztendlich viel geringer aus als es anfangs schien.

Probleme macht einzig Ucurian Jago dem 4. Gezeichneten, das hat aber nur indirekt mit dem Schatz zu tun. Grund ist vielmehr die Intrige einer gewissen Perla Potzig, die wegen des Phex-Anteils des Schatzes anwesend ist ;)

Später tauchen noch Ferkina und die junge Höhlendrachin auf, aber das werden keine großen Hindernisse.

Beitrag editiert am 28.8.2013 um 0:19 Uhr.

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