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Betreff: Gildenausschluß als Strafe!

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DgbM

[ 30-01-05 | 13:52 | #1 ]

Seid gegrüßt.

Habe mal eine etwas ausergewöhnliche Anfrage. Aber vielleicht hat sich ja schonmal jemand mit ähnlicher Thematik beschäftigt.

Aus diversen Gründen muß ich einen meiner Spieler "Ingame" bestrafen. (Schließlich bin ich der große böse Meister.) Das ganze muß leider richtig "weh tun", soll aber auch Gelegenheit für gutes Rollenspiel bieten um den Karren vielleicht später wieder aus dem Dreck zu ziehen.

Da es sich um einen Magier handelt, habe ich mir überlegt diesen mit allen Konsequenzen aus der Gilde auszuschließen. Was dies im einzelnen bedeutet, habe ich schon nachgelesen.

Jetzt stehen wir gerade vor dem Abenteuer RV und ich frage mich, ob und wie ich das in den Konvent einbinden kann. Würde dort soetwas vollzogen werden? Wenn ja im kleinen Kreise oder im großen Stil?

Würde mich über Ideen, Anregungen und Verhaltensempfehlungen freuen... Danke.

Der große böse Meister.

Beitrag editiert am 30-1-2005 um 16:40 Uhr.

Morgul Administrator des Borbarad-Projekts

[ | url | 31-01-05 | 08:25 | #2 ]

Da kann ich dir den Roman "Sphärenschlüssel" empfehlen, in welchem ein solcher Gildenprozess gegen Tarlisin von Bobra genau auch während RV beschrieben wird.

Grüße

Jörg

DgbM

[ 31-01-05 | 21:01 | #3 ]

Seid gegrüßt.

Danke für die Info.

Kannst Du mir da noch ein paar Eckdaten geben wie das in etwa abgelaufen ist, damit ich einen Eindruck bekomme. Sonst müsste ich mir ja nur für diese Szene den Roman kaufen.

Ich nehme ja nicht an, dass es diese Stelle irgendwo als Auszug gibt.

Der große böse Meister.

Morgul Administrator des Borbarad-Projekts

[ | url | 01-02-05 | 20:59 | #4 ]

Ich könnte dir hier höchstens die Detailchronik empfehlen, da es doch schon sehr lange her ist, das ich den Roman gelesen habe und der Großteil des Romans den Prozess betrifft.

Grüße

Jörg

DgbM

[ 04-02-05 | 21:27 | #5 ]

Seid gegrüßt.

Schade. Naja mal schauen, vielleicht bekomme ich das Buch ja irgendwo günstig. Wäre ja schon schön, wenn da einer derartige Szene beschrieben wird.

Trotzdem Danke.

Der große böse Meister.

DgbM

[ 20-02-05 | 20:37 | #6 ]

Seid gegrüßt.

Habe nochmal eine Frage zu dem Gildenausschluß.

Kann ein Magier der dann als gildenlos gilt, alle Waffen und Rüstungen führen/tragen? Er unterliegt ja dann nicht mehr dem Codex Albyricus, oder?

Wie könnte ich sowas denn unterbinden?

Der große böse Meister.

Lindariel

[ 20-02-05 | 21:46 | #7 ]

Er könnte mMn schon, aber die erhöhte Behinderung für alle Rüstungen mit mehr als 2 RS gilt ja trotzdem, was den Magier denke ich daran hindern sollte, sie zu tragen. Bei extrem schweren Rüstungen kannst du da ruhig noch weitere Aufschläge verteilen. Und bei Waffen gilt ja ähnliches: Warum sollte ein Magier z.B. ein Schwert tragen, wenn er gar nicht damit umgehen kann. Und während der Borbarad-Kampagne hat er wohl dringenderes zu tun als seine Kenntnisse im Schwertkampf von Grund auf zu schulen. Da musst du ihn dann im Zweifel mit anderen Aufträgen beschäftigen. Sollte er es dennoch versuchen, lass ihn halt bei der erstbesten Gelegenheit auf die Schnauze fallen. Das dürfte ihm dann schon zeigen, dass ein Stab und eine Tunika, mit denen man umzugehen vermag, wesentlich besser sind als Schwert und Lederrüstung, wenn sie mehr stören als nützen.

Viele Grüße, Jörg

Windfeder Administrator des Borbarad-Projekts

[ | url | 21-02-05 | 00:16 | #8 ]

Die Szene wird nicht allzu genau beschrieben, fest steht aber, dass es im kleinen Kreis geschieht und nur solche AmtsträgerInnen anwesend, die auch notwendig sind. Aber es gibt durchaus so etwas wie Anklage, Verteidigung und Richteramt (im genannten Beispiel von Prishya von Grangor selbst ausgefüllt, was für hochstufige Graumagier ebenfalls passend wäre - sonst eben Salpikon Savertin oder der Foslarin).

Raum für gutes Rollenspiel gibt es da durchaus, aber der Spieler sollte sich klar sein, dass er besser keine große Lügenshow abzieht, denn das wird sicherlich durchschaut. Aber es könnte die Beweisaufnahme der Anklage durch die Gefährten heimlich behindert werden, oder man kann durch rhetorisches Geschick die Anklage missgünstig und kleinkariert aussehen lassen, oder ähnliches.

Was die Konsequenzen angeht: also wenn ein gildenlos gewordener Magus sich auch noch darauf berufen kann, wäre das ja noch schöner - Rechte hat man nur, wenn sie einem gewährt werden und ein Magier ist für die meisten Gesetzedurchsetzer ein Magier, egal ob gildenlos oder was. Bestimmte Städte oder Länder lassen vielleicht überhaupt keine gildenlosen Magier einreisen, schon gar nicht in Enduriumrüstung und mit Bann-Zweihänder. ;) Nee, also wenn er meint, der Ausschluss sein ein Freischein dafür, alles zu tun, was ihm Gildenrecht bisher verboten hat, dann hat er sich geschnitten.

Lieber Gruß, Windfeder

DgbM

[ 21-02-05 | 23:11 | #9 ]

Vielen Dank für die Ausführungen. Das hilft mir schon sehr weiter...

Ich dachte die Tatsache das der Codex A. nicht mehr greift, könnte dem gildenlosen Magier unerwünschte Möglichkeiten offerieren.

Der große böse Meister.

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